Durch die 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind wir gesetzlich verpflichtet die o.g. personenbezogenen Daten von Gästen zu erheben und zu speichern. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. c der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Wir sind gesetzlich verpflichtet Ihre Daten für weitere 4 Wochen nach Ihrem Besuch aufzubewahren und werden diese automatisch nach 6 Wochen vernichten. Auf Verlangen müssen wir Ihre Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergeben.
Wir haben zusätzliche Maßnahmen ergriffen, damit Ihre Daten in diesem Zeitraum bei uns sicher aufbewahrt werden und vor unberechtigten Zugriff geschützt sind.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie unser Personal an.